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BFH Urteil v. - IX R 70/86 BStBl 1990 II S. 1024

Gesetze: EStG §§ 7 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 7, 21

Anleger im Bauherrenmodell als Erwerber bei Zusammenschluß zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Leitsatz

Anleger im Bauherrenmodell können einkommensteuerrechtlich auch dann als Erwerber des bebauten Grundstücks zu beurteilen sein, wenn sie sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenschließen, um das Bauvorhaben durchzuführen (Anschluß an das Urteil vom IX R 197/84, BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 1024
BFH/NV 1990 S. 90 Nr. 12
JAAAA-93035

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