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LSG Bayern Urteil v. - L 7 BA 11/19

Leitsatz

Leitsatz:

Die fehlerhafte Angabe des Datums der mündlichen Verhandlung im angefochtenen Urteil kann durch das Berufungsgericht grundsätzlich als offenbare Unrichtigkeit im Sinne des § 138 SGG berichtigt werden.

Fundstelle(n):
RAAAJ-39418

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