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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 2 AL 2/19

Gesetze: § 165 Abs 1 S 1 SGB III; § 165 Abs 2 S 1 SGB III

Leitsatz

Leitsatz:

Verzugsschäden sind im Rahmen des Insolvenzgeldes nicht mitversichert. Daran ändert es nichts, wenn solche Ausgleichsansprüche für verspätete Lohnzahlungen arbeitsvertraglich vereinbart sind.

Fundstelle(n):
XAAAJ-39455

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