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NWB Nr. 20 vom Seite 1413

Nachträgliche Lohnsteuerpauschalierung und Beitragsfreiheit am Beispiel einer Betriebsveranstaltung

Prof. Dr. Nikolaus Kastenbauer

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1452Die Kosten und Rechnungen bspw. einer betrieblichen Weihnachtsfeier (steuerrechtliche Betriebsveranstaltung) werden regelmäßig erst im Folgejahr in der Finanz- und Lohnbuchhaltung berücksichtigt. Der Arbeitgeber wünscht die Übernahme der anfallenden Abgaben. Diese sieht das Steuerrecht mit § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG und einem Pauschalsteuersatz i. H. von 25 % vor. Solche besteuerten Einnahmen sind auch sozialversicherungsfrei (vgl. § 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV). Doch wie lange ist das zeitlich auch nach der Veranstaltung möglich? Zumindest aktuell trennen sich hier mit Ablauf des Februars des Folgejahrs nach der Veranstaltung noch die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Wege.

(Nachträgliche) Berücksichtigung der Betriebsveranstaltung in der Lohnabrechnung

[i]Wechsel zur nachträglichen Pauschalversteuerung möglich?Hat der Arbeitgeber den Arbeitslohn bereits durch Abgabe einer Lohnsteueranmeldung dem individuellen Lohnsteuerabzug unterworfen, kommt ein Wechsel zur Pauschalversteuerung (§ 40 Abs. 2 EStG) nach Ausschreibung oder Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung gem. § 41c Abs. 3 Satz 1 EStG wohl nicht mehr in Betracht. Wurde hingegen zunächst die Pauschalversteuerung angewendet, steht dem Arbeitgeber auch nach Übermittlu...