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BFH Urteil v. - I R 70/88 BStBl 1990 II S. 1086

Gesetze: KStG 1977 § 10 Nr. 2KStG 1977 § 26 Abs. 1 und 6 Satz 1EStG § 34c Abs. 1 und 2HGB n. F. § 243 Abs. 2HGB n. F. § 246HGB n. F. § 275

Eine Erstattung ausländischer Quellensteuern durch den ausländischen Vergütungsschuldner führt zu einer entsprechenden Erhöhung des Leistungsentgelts beim inländischen Vergütungsgläubiger (zur Rechtslage vor der Änderung der §§ 34c EStG und 26 KStG durch das Steueränderungsgesetz vom )

Leitsatz

Zur Behandlung ausländischer Steuern bei der inländischen Gewinnermittlung

1. Übernimmt der ausländische Auftraggeber für eine im Inland unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft deren ausländische Quellensteuer, so ist die Übernahme als Teil des Leistungsentgeltes zu behandeln, das die Betriebseinnahmen erhöht.

2. Die ausländische Quellensteuer kann wegen § 10 Nr. 2 KStG 1977 von der unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 1086
YAAAA-93069

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