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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 03 | Kindertagesmütter: Anhebung der Betriebsausgabenpauschale ab 2023

Das Bundesfinanzamt hat aufgrund des gestiegenen Preisniveaus ab dem Veranlagungszeitraum 2023 die Betriebsausgabenpauschale für Kindertagesmütter angehoben. Diese beträgt nunmehr 400 € je betreutem Kind und Monat. Beträgt die vereinbarte wöchentliche Betreuungszeit weniger als 40 Stunden, ist sie zeitanteilig zu kürzen. Erhöht wurde zudem die Betriebsausgabenpauschale für Freihalteplätze.

Angehoben worden ist ab 2023 auch die Betriebsausgabenpauschale für Kindertagesmütter. Darauf hatten sich Bund und Länder auf der Verwaltungsebene geeinigt. – Das Bundesfinanzministerium hat dies zum Anlass genommen, sein Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung der Kindertagespflege auf den neuesten Stand zu bringen. Es enthält übrigens ein sehr übersichtliches Berechnungsbeispiel zur Ermittlung der Pauschalen für die Betriebsausgaben.

Die Betriebsausgabenpauschale für selbständige Tagesmütter – oder wie es korrekt heißt: für Kindertagespflegepersonen – beträgt seit Jahresanfang 400 € je betreutem Kind und Monat. Ausgehend von einer Vollzeitbeschäftigung. Bei einer vereinbarten wöchentlichen Betreuungszeit von weniger als 40 Stunden, ist die Pauschale zeitantei...