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NWB Nr. 22 vom Seite 1559

Sicherstellung und Überführung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in das Eigentum des Bundes

Zwei selbständige Verwaltungsakte

Gerwin Schlegel

[i]Zugmaier/Nöcker/Rieß, § 215 AO, NWB DAAAH-68561, und § 216 AO Rz. 14, NWB BAAAH-68566 Wenn die Steueraufsicht dreimal klingelt, dann darf sie verbrauchsteuerpflichtige Waren sicherstellen und die sichergestellten Sachen in das Eigentum des Bundes überführen (§§ 215, 216 AO). In solchen Fällen muss der steuerliche Berater einen kühlen Kopf bewahren, um sich nicht in den Wirrungen des steuerlichen Verfahrensrechts zu verrennen und damit einen Haftungsschaden zu verursachen. So geschah es leider im Besprechungsfall des ( NWB DAAAJ-36206), bei dem das Hauptzollamt Alkohol sicherstellte.

I. Sachverhalt

Der streitgegenständliche Sachverhalt hätte sich durchaus in den Zeiten der Prohibition zutragen können. Al Capone ist bekanntlich wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Ob dies (auch) an seinem steuerlichen Berater lag, ist weiter ungeklärt. Der Kläger im Besprechungsfall jedenfalls betrieb eine Destillerie. Eine Verwertungsgesellschaft hatte auf dem Gelände des Klägers eine Sammelstelle eingerichtet. Dort sammelte er für verschiedene Brennereibetriebe Branntwein.

[i]Sicherstellung des AlkoholsIm Januar 2017 stellte das Zollfahndungsamt beim Kläger drei IBC Container mit ca. 3.000 Litern alkoholhaltiger Flüssigk...