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EuGH 17.05.2023 C-97/22, NWB 22/2023 S. 1550

Verbrauchervertrag | Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht

Widerruft ein Verbraucher einen bereits erfüllten, außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag, so ist er von jeder Zahlungspflicht befreit. Der Unternehmer muss somit die Kosten tragen, die ihm für die Erfüllung des Vertrags während der Widerrufsfrist entstanden sind.

Anmerkung:

Ein Verbraucher schloss mit einem Unternehmen einen Vertrag über die Erneuerung der Elektroinstallation seines Hauses. Das Unternehmen versäumte es, ihn über sein 14-tägiges Widerrufsrecht (vgl. § 355 Abs. 2 BGB) zu unterrichten. Nach Erbringung der vertraglichen Leistungen widerrief der Verbraucher den Vertrag und verweigerte die Zahlung. Das mit dem Rechtsstreit befasste LG Essen hatte in seinem Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH die Frage gestellt, ob die sog. Verbraucherrichtlinie (Richtlinie 2011/...