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NWB Nr. 24 vom Seite 1710

Mangel der Mietsache und Erfüllungsanspruch des Mieters

Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung insbesondere zur geschuldeten Beschaffenheit der vermieteten Sache

Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus

Die Vermietung von Sachen, insbesondere von Räumen, ist für den Vermieter nicht nur mit Mieteinnahmen verbunden, sondern auch mit Risiken, die sich aus den Ansprüchen des Mieters aus dem Mietverhältnis ergeben. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) werden im vorliegenden Beitrag die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Erfüllungsanspruchs des Mieters dargestellt.

I. Überblick über Leistungsstörungsrechte im Mietrecht

[i]Vom allgemeinen Schuldrecht abweichende RegelungenIm Mietrecht sind die Leistungsstörungsrechte abweichend vom allgemeinen Schuldrecht und den kauf- und werkvertraglichen Vorschriften geregelt. Insofern kommt dem Mietrecht teilweise eine Sonderrolle zu. Bis zur Übergabe der Mietsache gelten regelmäßig die allgemeinen Vorschriften über die Leistungsstörung, also vor allem das Unmöglichkeitsrecht (vgl. § 275, § 311a BGB). Bedeutung hat dies insbesondere dann, wenn der Vermieter einen nicht mehr existenten Gegenstand vermietet hat. Auch die Regeln über die positive Forderungs- oder Vertragsverletzung gelten im Mietrecht, wenn es sich nicht um einen Sachmangel handelt, also bei Beratungsfehlern. Ansprüche aus unerlaubter Handlung bestehen z. B. b...