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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 26 KR 214/22

Gesetze: § 275 SGB V vom ; § 301 SGB V; § 115a SGB V; § 124 Abs 2 SGG

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Anspruch auf die Aufwandspauschale unterliegt auch nach der Gesetzesänderung in § 275 Abs. 1c SGB V (a.F.) zum strukturellen Einschränkungen.

2. Er entsteht dann nicht, wenn das Krankenhaus selbst durch eine unrichtige, unvollständige oder missverständliche Abrechnung oder ein vergleichbares pflichtwidriges Verhalten den Grund für die Einschaltung des MDK und damit den Aufwand gesetzt hat.

Fundstelle(n):
JAAAJ-41777

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