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NWB EV 7/2023 S. 231

Erbrecht | Zur Anordnung der Nachlasspflegschaft bei wahrscheinlichem Erben (OLG)

Steht nach den tatsächlichen Verhältnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit fest, wer Erbe ist, kommt die Anordnung einer Nachlasspflegschaft nicht in Betracht, auch wenn ein Erbschein nicht erteilt ist.

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