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NWB Nr. 26 vom Beilage Seite 9

Steuerabzug bei im Inland erbrachten Bauleistungen

Ein Überblick über Funktionsweise, Grundsatzfragen und Ausnahmeregelungen

Dennis Giels

[i]Ludolph, Bauabzugsteuer, Grundlagen, NWB RAAAE-57292 Werden im Inland Bauleistungen erbracht, ist der unternehmerisch tätige Auftraggeber grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Steuerabzug von 15 % der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Ziel dieses Verfahrens ist u. a. die Eindämmung der Schwarzarbeit in der Baubranche. Nach mehr als zwei Jahrzehnten hat das (BStBl 2022 I S. 1229) seine Ausführungen zum Steuerabzug bei Bauleistungen neu gefasst und aktuelle Rechtsprechung eingearbeitet. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet neben den Voraussetzungen und allgemeinen Begriffsbestimmungen auch die Möglichkeit der Abstandnahme vom Steuerabzug und zeigt die grundsätzlichen Regelungen des aktuellen BMF-Schreibens auf.

I. Allgemeiner Überblick

[i]Sicherung von Steueransprüchen im Zusammenhang mit BauleistungenMit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v.  (BGBl 2001 I S. 2267) wurde zur Sicherung von Steueransprüchen und zur Vermeidung von Schwarzarbeit im Baugewerbe ein Steuerabzug bei der im Inland stattfindenden Ausführung von Bauleistungen eingeführt. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich in den §§ 48 bis 48d EStG.

[i]Steuerabzug von 15 % des RechnungsbetragsDer unter dem Begriff Bauabzugsteuer bekannte Steuerabzug beträgt 15 % der Gegenleistung und ist vom Auft...

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