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STFAN Nr. 7 vom Seite 6

Warum gibt es Doppelbesteuerungsabkommen?

WP/StB Dipl.-Kfm. Johannes Weßling, M.I. Tax

Bei dem Begriff „Doppelbesteuerungsabkommen“ denken viele an Probleme der internationalen Konzerne und weniger an das Tagesgeschäft der Steuerfachangestellten. Trotzdem ist auch im Bereich der mittelständischen Unternehmen und selbst bei Kleinunternehmen unter Umständen das „internationale Steuerrecht“ zu beachten, weil Unternehmer im Rahmen der Globalisierung immer häufiger auch von Auslandssachverhalten betroffen sind.

Beispiel

Der Blumenhändler Uwe Tulpe verkauft in seinem Blumenladen in Münster Tulpen. Diese Tulpen bezieht er aus Amsterdam. Muss Uwe Tulpe die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens beachten? Angenommen, Uwe Tulpe sitzt nicht in Münster, sondern in Rosenheim und verkauft die aus Amsterdam bezogenen Tulpen in seinem Blumenladen in Rosenheim (Deutschland) und in einem weiteren Blumenladen in Salzburg (Österreich). Ist die Situation dann anders?

Welteinkommensprinzip

Staaten haben grundsätzlich ein Interesse daran, ihre Steuereinnahmen zu maximieren. Deshalb legen die meisten Staaten (so auch Deutschland) zur Bemessung der Einkommensteuer das Welteinkommensprinzip zugrunde. Wer – wie Herr Tulpe – in Deutschland wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist hie...

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Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
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