Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
STFAN Nr. 7 vom Seite 25

Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen

Rechtsanwalt Dipl.-Finw. Reinhard Schweizer

An dieser Stelle finden Sie Monat für Monat ausgewählte aktuelle Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen für Ihre tägliche Arbeit.

Urteil des Monats

Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem

Sachverhalt

Die Klägerin ist eine im Jahr 1933 geborene Rentnerin. Im Streitjahr 2018 nahm sie Leistungen der X-GmbH für ein Hausnotrufsystem in Anspruch und zahlte dafür 288 €. Dabei buchte sie das Paket Standard mit Gerätebereitstellung und 24-Stunden-Servicezentrale. Nicht gebucht hatte sie u. a. den Sofort-Helfer-Einsatz an ihrer Wohnadresse sowie die Pflege- und Grundversorgung.

Die Einkommensteuer für das Streitjahr setzte das FA erklärungsgemäß fest.

Die Klägerin legte Einspruch ein und beantragte für ihre Aufwendungen für das Hausnotrufsystem eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG.

KIEHL RAAAJ-39016.

Ist für die Aufwendungen für das Hausnotrufsystem eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG zu gewähren?

Nach § 35a Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 EStG ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 %, höchstens 4.000 €, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistung...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
STFAN - Die Steuerfachangestellten