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StuB 13/2023 S. 551

Keine einjährige Nutzungsdauer für Homepage

Mit :025, NWB HAAAI-04946 (BStBl 2022 I S. 187) wurde die Möglichkeit geschaffen, die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software abweichend von der amtlichen AfA-Tabelle mit einem Jahr anzusetzen. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um eine Verpflichtung. Die Wirtschaftsgüter können vielmehr wie bisher auch über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben werden.

Aufwendungen für eine Homepage fallen nach Ansicht der , NWB YAAAJ-41088, nicht unter den Anwendungsbereich des BMF-Schreibens, so dass bei einer Homepage nicht von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von einem Jahr, sondern in Anknüpfung an die als üblich anerkannte technische Nutzungsdauer von Software von einer Nutzungsdauer...