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NWB Nr. 27 vom Seite 1936

Schwere Kost

Andrii – stock.adobe.comDas Steuerrecht gilt gemeinhin als schwere Kost – mit dem neuen Steuerbräter sollte dies nun jedoch endlich der Vergangenheit angehören. Denn schließlich sind schonend und auf niedriger Temperatur im eigenen Saft gegarte Steuervorschriften leichter verdaulich und steigern damit auch das Wohlbefinden der Mitarbeiter in der Steuerkanzlei. Fragt sich nur, wo es ihn zu kaufen gibt; auf der neuen „Steuerbraterplattform“?

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