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BAG 20.06.2023 1 AZR 265/22, NWB 28/2023 S. 1953

Arbeitsverhältnis | AGB zur Personalvermittlungsprovision

Eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der der Arbeitnehmer verpflichtet ist, dem Arbeitgeber eine von ihm für das Zustandekommen des Arbeitsvertrags an einen Dritten gezahlte Vermittlungsprovision zu erstatten, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist beendet, ist unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Anmerkung:

Die Regelung im Arbeitsvertrag (eine sog. kontrollfähige Einmalbedingung i. S. von § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB) benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen. Er wird hierdurch in seinem von Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG garantierten Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes beeinträchtigt, ohne dass dies durch begründete Interessen der Arbeitgeberin gerechtfertigt wäre. Der Arbeitgeber habe grds. das unternehmerische Risiko dafür zu tragen, dass sich von ihm getätigte finanzielle Aufwendungen für die Personalbeschaffung nicht...