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Arbeitshilfe Juli 2023

Von den Gutachterausschüssen ermittelte und den Finanzämtern mitgeteilte Vergleichspreise nach § 183 Abs. 1 BewG sind für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich?

Sind die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise nach § 183 Abs. 1 BewG für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().