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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 26 | Umsatzsteuer: EuGH-Vorlage zum Laden von E-Fahrzeugen unter Einbindung eines Providers

Der Europäische Gerichtshof hatte erst kürzlich in einem Urteil für mehr Rechtssicherheit beim E-Charging gesorgt. Die komplexe Leistung bestehend aus Ladevorgang und Dienstleistungselementen ist umsatzsteuerlich als einheitliche Leistung in Form einer Lieferung zu behandeln. Unklar ist allerdings nach wie vor, wie bei einer Leistungskette zu verfahren ist. Das ist die häufigste Konstellation in der Praxis. Erfreulicherweise hat hierzu jetzt das höchste schwedische Steuergericht den Europäischen Gerichtshof befragt.

Eine Erwähnung wert ist auch ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof. Es geht dabei um die umsatzsteuerliche Einordnung der Leistung beim Laden von Elektrofahrzeugen unter Einbindung eines Providers. Wenn Sie von der Vorlage noch nichts gehört haben, mag das daran liegen, dass sie von dem höchsten schwedischen Steuergericht stammt.

Worum geht es? – Der Europäische Gerichtshof hatte erst kürzlich für ein wenig mehr Rechtssicherheit beim E-Charging gesorgt – in einem Verfahren zum polnischen Steuerrecht. Die Luxemburger Richter behandeln die komplexe Leistung bestehend aus Ladevorgang und Dienstleistungselementen u...