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NWB Nr. 31 vom Seite 2141

Übertragen und Vererben von Grundbesitz nach der Grundsteuerreform

Michael Jung und Dr. Stephan Szalai

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2172Infolge der Grundsteuerreform wurde im Jahr 2022 eine Fülle von Daten erhoben. Die Reform hat mitunter zu einer höheren – auch steuerlichen – Bewertung von Grundbesitz und in der Folge zu einer begründeten Verunsicherung geführt. In der Generation der sog. Babyboomer und der davor sind erhebliche Werte geschaffen worden. So bedarf es mitunter einer vertieften steuerlichen und zivilrechtlichen Beratung, um das Vermögen heil und möglichst unangetastet in die nächste Generation zu bringen.

Grundlegende Irrtümer von Mandanten zu erbrechtlichen Fragen

Unter Mandanten sind bestimmte Irrtümer über Fragen des Erbrechts besonders verbreitet. Dies gilt etwa für die Mär der Vererblichkeit von Einzelgegenständen, die Annahme, Schenkungen würden (erst) nach zehn Jahren wirksam oder das Berliner Testament auf Gegenseitigkeit sei stets das Mittel der Wahl, sowie die Vorstellung, eine Gleichbehandlung unter den Kindern wegen stattgefundener Übertragungen sei ein Selbstläufer. In der Beratungssituation gilt es daher zunächst einmal Fehlvorstellungen auszuräumen.

Gebräuchliche erbrechtliche Gestaltungen

Der notarielle „Baukasten“ enth...