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StuB 15/2023 S. 637

Körperschaftsteuer | Anwendung des § 32a KStG bei fehlender Auswirkung einer vGA auf die Höhe der Körperschaftsteuer

Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat sich zur Anwendung des § 32a KStG bei fehlender Auswirkung einer verdeckten Gewinnausschüttung auf die Höhe der festgesetzten Körperschaftsteuer geäußert (, NWB YAAAJ-43580).

Hintergrund: Soweit gegenüber einer Körperschaft ein Steuerbescheid hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Gewinnausschüttung erlassen, aufgehoben oder geändert wird, kann ein Steuerbescheid oder ein Feststellungsbescheid gegenüber dem Gesellschafter, dem die verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen ist, oder einer diesem nahestehenden Person erlassen, aufgehoben oder geändert werden (§ 32a Abs. 1 KStG).

Hierzu führt das FinMin Schleswig-Holstein weiter aus: