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NWB Nr. 32 vom

Keine erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung bei der Mitvermietung einer Druckluftanlage?

Dr. Dirk Eisolt

Das FG Berlin-Brandenburg hat mit seinem zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteil v.  - 6 K 6066/21 ( NWB SAAAJ-37708) zu verschiedenen Abgrenzungsfragen der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) Stellung genommen.

[i]FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 22.11.2022 - 6 K 6066/21, NWB SAAAJ-37708 In dem Streitfall ging es u. a. um die bisher höchstrichterlich ungeklärte Frage, ob die Mitvermietung einer fest installierten Druckluftanlage in Produktionsgebäuden schädlich für die gewerbesteuerliche Kürzung ist. Das Finanzgericht hat die Schädlichkeit bejaht und die Klage abgewiesen, jedoch wegen grundsätzlicher Bedeutung dieser Frage die Revision zugelassen. Das Finanzgericht „hält es für klärungsbedürftig, ob bei der Überlassung von Grundbesitz für produzierendes Gewerbe Druckluftanlagen ähnlich wie Heizungs- oder Wasserversorgungsanlagen unentbehrlich für die Verwaltung eigenen Grundbesitzes sind und ob bejahendenfalls die Unentbehrlichkeit dadurch entfällt, dass der Mieter eine Druckluftanlage selbst installieren kann“. Die Klägerin, eine GmbH, deren Unternehmensgegens...