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BFH Urteil v. - I R 29/89 BStBl 1991 II S. 529

Gesetze: GewStG 1978 § 8 Nr. 1

Ob eine Verbindlichkeit das Betriebskapital dauernd verstärkt, richtet sich nach der tatsächlichen Dauer der Verstärkung, nicht nach der vereinbarten Laufzeit

Leitsatz

Eine Schuld - ausgenommen Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs und Kontokorrentschulden, für die abweichende Regeln gelten - dient der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals, wenn ihr Gegenwert das Betriebskapital länger als ein Jahr verstärkt. Maßgebend ist die tatsächliche Dauer der Verstärkung, nicht die vereinbarte Laufzeit der Schuld.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 529
NAAAA-93693

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