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BFH Urteil v. - II B 66/89 BStBl 1991 II S. 549

Gesetze: AO 1977 § 179 Abs. 1AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 1AO 1977 § 182 Abs. 1AO 1977 § 351 Abs. 2BewG §§ 3, 9, 19, 22, 83 bis 90, 109 Abs. 2 Satz 1BewG § 114 Abs. 3FGO §§ 69, 114

Aussetzung der Vollziehung bei begehrter Einheitswert-Fortschreibung; Aktivlegitimation eines GbR-Gesellschafters für dieses Verfahren

Leitsatz

1. Vorläufiger Rechtsschutz bei Ablehnung eines Begehrens auf Fortschreibung eines Einheitswerts wird im Wege der Aussetzung der Vollziehung gewährt.

2. Zur Aktivlegitimation des Gesellschafters einer GbR, der der Einheitswert einer wirtschaftlichen Untereinheit zugerechnet wurde, für dieses Verfahren.

3. Der Umstand, daß aus einem Gesamtkaufpreis für ein Unternehmen auf den mitverkauften Grundbesitz ein anteiliger Kaufpreis entfällt, der unter dem Einheitswert dieses Grundbesitzes liegt, rechtfertigt nicht die Wertfortschreibung des Einheitswerts für diesen Grundbesitz.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 549
BFH/NV 1991 S. 42 Nr. 7
IAAAA-93702

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