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BFH 26.04.2023 X R 4/21, StuB 16/2023 S. 677

Einkommensteuer | Steuerbegünstigung für ausländische Baudenkmäler

Die Steuerbegünstigung gem. § 7i oder § 10f EStG für Baumaßnahmen an einem im EU-Ausland belegenen, aber auch zum kulturgeschichtlichen Erbe Deutschlands gehörenden Baudenkmal ist ausgeschlossen, wenn die Baumaßnahmen nicht vorher mit der für den Denkmalschutz zuständigen ausländischen Behörde abgestimmt worden sind. Auf die Frage, ob die Beschränkung auf im Inland belegene Gebäude mit dem Unionsrecht vereinbar ist, kommt es dann nicht an (Bezug: 7i Abs. 1 Sätze 1, 2 und 6 sowie Abs. 2, § 10f Abs. 1 und 5 EStG; Art. 49 Abs. 1, Art. 63 Abs. 1 AEUV; § 120 Abs. 3 FGO; § 293, § 560 ZPO).

Praxishinweise

(1) Nach § 10f Abs. 1 Satz 1 EStG kann ein Stpfl. Aufwendungen an einem eigenen Gebäude im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 % wie Sonderausgaben abziehen, wenn die Voraussetzungen des § 7h EStG oder d...