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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 11 | Firmenwagen: Anwendung der 1-%-Regelung bei dem Fahrzeug eines Handwerkers

Der Bundesfinanzhof hat gut nachvollziehbar bekräftigt, dass nicht jeder Wagen, in dem ein Handwerker Werkzeuge transportiert, gleich ein Werkstattwagen ist, der bei der Versteuerung der Privatnutzung außen vor bleibt. Gute Karten haben Mandanten nur, wenn der Firmenwagen besondere Einrichtungen zu betrieblichen Zwecken aufweist, wie z. B. fest eingebaute Werkzeugfächer. Zudem erschwert es den Ansatz der 1-%-Methode, wenn es einen weiteren Pkw im Privatvermögen gibt.

Wie gesagt ging es bei der aktuellen NV-Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht nur um die Befugnis des Finanzamts, Einnahmen hinzuzuschätzen, wenn die Rechnungsnummern nicht lückenlos sind, sondern auch um die Frage, ob bei einem Handwerker die Privatnutzung des Firmenwagens nach der 1-%-Regelung zu versteuern ist, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird.

Bei dem Firmenwagen eines Handwerkers denken Sie bestimmt ebenfalls gleich an die mittlerweile auch schon wieder 15 Jahre alte Entscheidung des höchsten deutschen Steuergerichts zum Werkstattwagen. Danach darf das Finanzamt keine Privatnutzung unterstellen bei Fahrzeugen, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und Einrichtung für private Zwec...