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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 15-16 | Außergewöhnliche Belastungen: Kehrtwende bei einer Liposuktion erfreut die Betroffenen

Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems können nach einem für die Betroffenen sehr positiven Urteil des Bundesfinanhofs jedenfalls ab dem Jahr 2016 ohne Vorlage eines vor der Operation erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sein.

Unser Anspruch ist es, nur über Entscheidungen zu berichten, die für die Praxis auch wirklich relevant sind. Und nicht über die achtzehnte Verästelung irgendeines Spezialproblems, mit dem die meisten Hörer nie etwas zu tun haben werden. Angesichts der aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs, wonach die Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems ohne einen formalisierten Nachweis als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind, haben wir daher erst einmal das Internet befragt: Wie viele Menschen in Deutschland sind von dieser Krankheit überhaupt betroffen?

Das Ergebnis unserer Recherche hat mich wirklich überrascht. An einem Lipödem – also an einer Störung der Fettverteilung, die fast nur bei Frauen auftritt – sind in Deutschland rund 3,8 M...