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BFH Urteil v. - X R 56/90 BStBl 1991 II S. 688

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Sätze 3 und 4EStDV § 55 Abs. 2RKG § 48 Abs. 2

Vorgezogenes Knappschaftsruhegeld als lebenslängliche Leibrente

Leitsatz

Das vorgezogene Knappschaftsruhegeld (§ 48 Abs. 2 RKG) ist als lebenslängliche, nicht als abgekürzte Leibrente zu besteuern.

EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Sätze 3 und 4; EStDV § 55 Abs. 2; RKG § 48 Abs. 2.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:





Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 688
BFH/NV 1991 S. 62 Nr. 10
IAAAA-93767

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