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BFH Urteil v. - IV R 135/90 BStBl 1991 II S. 769

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1

Eine dem beratenden Betriebswirt ähnliche Tätigkeit setzt Nachweis der theoretischen Kenntnisse der Betriebswirtschaftslehre auf allen Hauptgebieten voraus

Leitsatz

Der Nachweis einer Vorbildung mit der für einen beratenden Betriebswirt erforderlichen fachlichen Breite ist nicht bereits dann erbracht, wenn die Kenntnisse des Steuerpflichtigen für die Beratung in dem einen Hauptbereich der Betriebswirtschaftslehre, in dem er tätig ist, ausreichen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 769
BFH/NV 1991 S. 62 Nr. 10
QAAAA-93802

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