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LSG Bayern Urteil v. - L 8 AY 110/22

Leitsatz

Leitsatz:

1. Auch eine Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AsylbLG erfordert - als ungeschriebene Voraussetzung - ein pflichtwidriges Verhalten.

2. Diese Pflichtverletzung kann nur im pflichtwidrigen Verweilen im Bundesgebiet bestehen und beinhaltet neben der Kenntnis von der Rückkehrmöglichkeit mit Fristsetzung auch, dass die Rückkehr in das Schutz gewährende Lande möglich und zumutbar ist.

3. Die Möglichkeit und Zumutbarkeit einer Rückkehr ergibt sich aufgrund der Entscheidung im Asylverfahren bzw. ist unter Berücksichtigung der einschlägigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vorzunehmen.

Fundstelle(n):
MAAAJ-47203

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