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OLG Brandenburg 05.07.2023 7 U 144/21, NWB 35/2023 S. 2404

Anfechtung | Vermeintlich teilentgeltlicher Grundstückskauf

Erklärt der Insolvenzverwalter bei einer beiderseitigen Fehlvorstellung über die Angemessenheit des vereinbarten Preises die Anfechtung, muss er darlegen und erforderlichenfalls beweisen, dass keine objektiven Umstände vorgelegen haben, die eine gemeinsame Annahme der Vertragsparteien erlaubten, die ausgetauschten Leistungen seien gleichwertig gewesen. Dazu hat der Insolvenzverwalter nicht alle theoretisch denkbaren Umstände auszuräumen, die einen guten Glauben an die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung begründen könnten; es reicht vielmehr aus, die von dem Anfechtungsgegner substanziiert vorgetragenen Umstände auszuräumen.

Anmerkung:

Zwar konnte vorliegend der Insolvenzverwalter ein objektives Missverhältnis zwischen Grundstückswert (45.000 €) und vereinbartem Kaufpreis (23.000...