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BFH Urteil v. - IX R 78/88 BStBl 1991 II S. 809

Gesetze: FGO § 60 Abs. 3EStG § 21

1. Keine notwendige Beiladung anderer Gesellschafter bei Streit, ob Gesellschaftsanteil einem Gesellschafter oder Dritten zuzurechnen ist 2. Zur Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Nießbrauch am Gewinnstammrecht des Gesellschafters einer GbR

Leitsatz

1. Ist lediglich umstritten, ob der Anteil eines Gesellschafters einer GbR an den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ihm oder einem Dritten zuzurechnen ist, so sind die übrigen Gesellschafter regelmäßig nicht notwendig beizuladen.

2. Zur Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei einem Nießbrauch am Gewinnstammrecht des Gesellschafters einer GbR.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 809
CAAAA-93824

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