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BFH Urteil v. - IX R 150/85 BStBl 1991 II S. 838

Gesetze: EStG §§ 9 Abs. 1 Satz 1 und 3 Nr. 1, 12 Nrn. 1 und 2, 19, 21aAO 1977 § 42

Zur Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen

Leitsatz

Nimmt der Steuerpflichtige zur Finanzierung des Erwerbs eines Einfamilienhauses auch ein Darlehen von 50000 DM zum Zinssatz von 5 v.H. vom eigenen Vater auf, so ist der Darlehensvereinbarung nicht zwingend deshalb die einkommensteuerrechtliche Anerkennung zu versagen, weil weder eine Abrede über die Tilgung getroffen noch die vereinbarte Sicherheit bestellt wurde. Der Abzug der Darlehenszinsen als Werbungskosten hängt vielmehr im wesentlichen davon ab, daß die Zinsen tatsächlich vertragsgemäß fortlaufend gezahlt wurden (Fortentwicklung der Grundsätze des Senatsurteils vom IX R 220/84, BFHE 154, 503, BStBl II 1989, 137).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 838
BFH/NV 1991 S. 67 Nr. 11
GAAAA-93840

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