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Thüringer FG Urteil v. - 3 K 150/20

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3, EStG § 32 Abs. 4 S. 2, BGB § 1360, BGB § 1360a, BGB § 1602 Abs. 1, BGB § 1608

Fähigkeit zum Selbstunterhalt eines verheirateten behinderten Kindes

keine Kürzung des Unterhaltsanspruchs gegenüber dem Ehegatten um dessen familienrechtlich vorrangige Unterhaltsverpflichtungen gegenüber eigenen Kindern

Leitsatz

1. Es entspricht der Lebenserfahrung, dass in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den Einkünften des unterhaltsverpflichteten Ehepartners und den geringeren eigenen Mitteln des Kindes Unterhaltsleistungen des Ehegatten anzunehmen sind.

2. Zur Beurteilung der Frage, ob ein abzweigungsberechtigtes behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und deshalb ein Kindergeldanspruch besteht, sind die dem behinderten Kind rechnerisch zustehenden Unterhaltsansprüche gegenüber seinem Ehegatten nicht um familienrechtlich vorrangige Unterhaltsansprüche eigener Kinder des Ehegatten zu kürzen.

Fundstelle(n):
PAAAJ-47575

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