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STFAN Nr. 9 vom Seite 25

Drohverlustrückstellung bei Verkaufsgeschäften in der Handelsbilanz

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer

Fallbeispiel

Die GmbH betreibt einen Maschinenhandel. Am schließt sie mit dem Kunden einen Verkaufsvertrag über die Lieferung einer Maschine zu einem Preis von 10.000 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer ab. Die Lieferung ist für Mitte Januar 2023 vereinbart. Als die GmbH Ende Dezember 2022 die Maschine beim Hersteller bestellt, verlangt dieser aufgrund einer Preiserhöhung für die Maschine 12.000 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Nachdem der Hersteller Mitte Januar 2023 der GmbH die Maschine ausgeliefert hat, holt sich der Kunde die Maschine bei der GmbH ab. Der GmbH entstehen mit der Auslieferung der Maschine keine Vertriebskosten.

Einführung

Handelsrechtlich ist grundsätzlich vorsichtig zu bewerten, so dass sämtliche bis zum Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken und Verluste, sofern sie entstanden sind, berücksichtigt werden müssen. Neben den Drohverlustrückstellungen aus Einkaufsgeschäften sind auch solche aus Verkaufsgeschäften zu berücksichtigen. Dies gilt allerdings nur, wenn zum Bilanzstichtag aus einem schwebenden Geschäft ein Verlust droht.

Drohverlustrückstellungen sind mit dem Betrag zu passivieren, um den die Verpflichtung des Kaufmanns den Wert seines Anspruchs aus dem schwebenden Vertr...

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