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KG Beschluss v. - 7 W 5/23

Leitsatz

Leitsatz:

Arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG müssen einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig ist. Hieran fehlt es, wenn ein Werkunternehmer zur Ausführung der von ihm geschuldeten Werkleistungen zwar keine Arbeitnehmer, aber Nachunternehmer beschäftigt. Damit tritt er selbst als Auftraggeber auf; dieser Einsatz von Nachunternehmern spricht in gleichem Maße wie die Beschäftigung eigener Arbeitnehmer für selbständiges Unternehmertum.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 36/2023 S. 2468
NWB-Eilnachricht Nr. 36/2023 S. 2468
ZAAAJ-47670

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