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BFH Urteil v. - VIII R 68/86 BStBl 1991 II S. 873

Gesetze: AIG § 2 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2EStG § 2a Abs. 3 Satz 3, Abs. 4

Nachversteuerung von ausländischen Verlusten bei Tausch einer Beteiligung an einer Personengesellschaft gegen Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz

Tauscht ein Teil der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), die eine gewerbliche Betriebsstätte in Kanada unterhält, hinsichtlich deren Verluste der Abzug nach § 2 AIG in Anspruch genommen wurde, seine Kommanditbeteiligungen gegen Aktien einer kanadischen Kapitalgesellschaft, die dadurch Gesellschafterin der KG wird, so ist der durch diesen Tauschvorgang bei den ausgeschiedenen Kommanditisten entstandene Gewinn gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 AIG hinzuzurechnen. Der Tauschvorgang stellt keine Umwandlung i.S. des § 2 Abs. 2 AIG dar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 873
BFH/NV 1991 S. 63 Nr. 10
XAAAA-93856

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