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USt direkt digital Nr. 17 vom Seite 21

Haftung nach § 25d UStG auch heute noch ein Risiko?

Totgeglaubte leben länger

Dr. Matthias Gehm

In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.

I. Fallbeispiel

A ist als Unternehmer im Bereich des Handels mit Unterhaltungselektronik tätig. Er erwirbt von Unternehmer C am Fernsehgeräte zum Nettopreis von insgesamt 30.000 € (Umsatzsteuer 5.700 €). Diese hatte C selbst zuvor von Unternehmer B für 25.000 € netto am eingekauft. B führt die hierauf anfallende Umsatzsteuer von 4.750 € nicht ans FA ab. Angemeldet hatte B jedoch diese Umsatzsteuer ans Finanzamt. Die Umsatzsteuer hatte B offen in seiner Rechnung an C ausgewiesen. Bei Lieferung der Ware an C hatte B bereits die Absicht, die Umsat...