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BFH Urteil v. - IX R 264/87 BStBl 1992 II S. 1009

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Alternative 1

Keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Nutzungsüberlassung eines Hauses an den geschiedenen Ehegatten

Leitsatz

Überläßt ein Steuerpflichtiger seiner von ihm geschiedenen Ehefrau aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung sein bisher gemeinsam bewohntes Einfamilienhaus zur Nutzung mit den Kindern, so erzielt er mit diesem Überlassen keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i.S. von § 21 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 2 Alternative 1 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 1009
BFH/NV 1992 S. 67 Nr. 10
NAAAA-93894

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