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Online-Nachricht - Dienstag, 12.09.2023

Investmentsteuergesetz | Anwendungsfragen zum InvStG (BMF)

Das BMF hat sein Schreiben v. , BStBl I S. 527 ergänzt und geändert (/19/10008 :028).

I. Nach der Randziffer 19.4 wird folgende Randziffer 19.4a eingefügt:

Bei einer Übertragung von Investmentanteilen durch Erbschaft oder Schenkung tritt der (Gesamt-)Rechtsnachfolger in die Position des Rechtsvorgängers ein. Die Anschaffungskosten des Rechtsvorgängers sowie die in der Besitzzeit des Rechtsvorgängers angesetzten Vorabpauschalen sind bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns des (Gesamt-)Rechtsnachfolgers zu berücksichtigen.

II. Die Textziffer 31 wird wie folgt geändert:

  1. In der Randziffer 31.2c wird die Angabe „1. Januar 2024“ durch die Angabe "" und die Angabe "" durch die Angabe "