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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 18 | Kindergeld: Vorsicht bei mehrjährigem Studium im außereuropäischen Ausland

Der Bundesfinanzhof hat aktuell in einem Urteil seine Sichtweise bekräftigt, wonach bei dem Aufenthalt eines studierenden Kindes im außereuropäischen Ausland bis zu einem Jahr grds. davon auszugehen ist, dass der Wohnsitz in Deutschland nicht aufgegeben wird. Ab dem Entschluss, länger als ein Jahr zu bleiben, behält das Kind seinen Inlandswohnsitz in der elterlichen Wohnung allerdings nur dann bei, wenn es diese im Folgenden regelmäßig mehr als die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit nutzt.

Auch bei dem nächsten Urteil des Bundesfinanzhofs hatten wir Sie bereits über die zugrunde liegende erstinstanzliche Entscheidung informiert – in unserer November-Ausgabe 2021. Es geht um die Frage, ob die Eltern Anspruch auf Kindergeld haben, wenn ihr Kind im außereuropäischen Ausland studiert, so wie im Streitfall in Australien. Oder etwa in den USA oder in China.

Sie kennen den Hintergrund: Für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem EWR-Staat haben, wird grds. kein Kindergeld gewährt. Das Existenzminimum wird in diesen Fällen nur durch die Kinderfreibeträge von de...