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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 13 | Wesentliche Beteiligungen: Gestaltungsmissbrauch bei gezielter Herbeiführung von Veräußerungsverlusten

Die gezielte Herbeiführung eines Verlusts durch die Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils, dessen Anschaffungskosten aufgrund eines Aufgelds seinen Verkehrswert übersteigen, ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht ohne Weiteres missbräuchlich i. S. von § 42 AO. Die höchsten deutschen Steuerrichter stellten zudem klar, dass sich die auch bei § 17 EStG erforderliche Gewinnerzielungsabsicht auf die gesamte Beteiligung des Steuerpflichtigen an der Kapitalgesellschaft bezieht.

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zu den Einkünften aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist gleich aus zwei Gründen interessant.

Was die auch bei den Einkünften aus § 17 EStG erforderliche Gewinnerzielungsabsicht angeht, hat der XI. Senat des BFH deutlich gemacht: Diese muss sich auf die gesamte Beteiligung des Steuerpflichtigen an der Kapitalgesellschaft beziehen. Eine auf den einzelnen veräußerten Geschäftsanteil bezogene Betrachtung ist ausgeschlossen.

Die höchsten deutschen Steuerrichter haben zudem entschieden: Die gezielte Herbeiführung eines Verlusts durch die Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteils, dessen Anschaffungskosten aufgrund eines Aufgelds sein...