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BAG 05.04.2023 7 AZR 224/22, NWB 38/2023 S. 2596

Arbeitsvertrag | Sachgrundlose Befristung

Der Zulässigkeit einer Befristung des Arbeitsverhältnisses steht es nicht entgegen, dass ein Arbeitnehmer der Arbeitgeberin zuvor zur Arbeitsleistung überlassen war.

Anmerkung:

Eine Befristung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG). Arbeitgeber i. S. der Vorschrift ist aber nur der Vertragsarbeitgeber, also diejenige natürliche oder juristische Person, die mit dem Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag abgeschlossen hat. Der Arbeitnehmer war vorliegend in der Zeit vor seiner befristeten Einstellung bei der beklagten Arbeitgeberin bei einem Unternehmen angestellt, das Arbeitnehmer überlässt, und damit bei einer anderen juristischen Person im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt. Eine Vor...