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STFAN Nr. 10 vom Seite 20

Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

StB Ralph Homuth, LL.M.

Eine Besonderheit im deutschen Recht ist es, dass selbst im Falle einer Steuerhinterziehung Straffreiheit erlangt werden kann. Voraussetzung ist eine erfolgreiche Selbstanzeige. Und so geht´s …

Steuerhinterziehung

Eine Steuerhinterziehung i. S. d. § 370 AO liegt vor, wenn der Steuerpflichtige Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt, indem er den Finanzbehörden oder anderen Behörden

  • über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,

  • die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder

  • pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt.

Bereits der Versuch ist strafbar.

Selbstanzeige

Für eine erfolgreiche Selbstanzeige ist zunächst erforderlich, dass der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unterlassenen Angaben nachholt, unrichtige Angaben berichtigt und unvollständige Angaben ergänzt.

Anschließend sind die rückständigen Steuern und sämtliche steuerlichen Nebenleistungen, inklusive Zinsen (§ 233a AO) und Hinterziehungszinsen, an das Finanzamt zu zahlen.

Beachte

Eine strafbefreiende Selbstan...

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