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NWB Sanieren Nr. 10 vom Seite 307

M&A in der Krise – wie verkaufe ich erfolgreich Betriebsteile zur Sanierung von Unternehmen?

Eine Darstellung der rechtlichen Risiken mit Hinweisen für die Praxis

Dr. Martin Bürmann

Unternehmenszusammenschlüsse und -übernahmen in Krisensituationen (sog. Distressed M&A) erfordern die Beachtung zahlreicher gesellschafts-, insolvenz- sowie steuerrechtlicher Implikationen in einem gedrängten zeitlichen Rahmen. Sie bergen Haftungsrisiken für den Erwerber, eröffnen zugleich aber mit der Möglichkeit einer Rekapitalisierung angeschlagener Unternehmen den beteiligten Akteuren Chancen. Der Beitrag beleuchtet ausgewählte Aspekte von Distressed M&A und gibt Hinweise für die Praxis. Dabei werden auch Fragestellungen der Insolvenzanfechtung in den Blick genommen.

Kernaussagen
  • In einem Distressed M&A-Prozess treten sich Verkäufer- und Käuferseite mit unterschiedlichen Interessen gegenüber; trotz Risiken birgt ein solcher Prozess insbesondere für den Käufer erhebliche wirtschaftliche und wettbewerbsstrategische Chancen.

  • Im Fall einer Verpfändung oder sicherungsweisen Übereignung verkaufter Assets sollte der Käufer eine Ablösung entweder direkt an den Sicherungsnehmer bezahlen oder auf ein Treuhandkonto einzahlen.

  • Ein Erwerb von einzelnen Teilbereichen oder Sparten (und nicht einer Gesellschaft) stellt regelmäßig einen Betriebsübergang i. S. des § 613a BGB dar; zur Vermeidung der sich dadur...