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USt direkt digital Nr. 20 vom Seite 10

Vorsteuerabzug bei unentgeltlicher Erfüllung von kommunalen Auflagen

(Rev. BFH: V R 11/21)

Dr. Christian Sterzinger

Das schlichte Halten von Beteiligungen und/oder die Erfüllung gesellschaftsrechtlicher Verpflichtungen z. B. in Gestalt der Leistung von Gesellschafterbeiträgen ist grundsätzlich keine unternehmerische Tätigkeit. Dementsprechend berechtigt der Bezug von (Bau-)Leistungen zur Erfüllung eines Gesellschafterbeitrages grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug.

Fraglich ist, ob das auch gilt, wenn der Gesellschafterbeitrag nach den Vorgaben eines bauplanungsrechtlichen Durchführungsvertrages Voraussetzung für die Erlangung der Bau- und Betriebsgenehmigung ist. Sind die Gesellschafterleistungen durch einen Kostendeckel begrenzt, stellt sich außerdem die Frage, welche steuerliche Auswirkungen eine Rückerstattung der den vereinbarten Deckel übersteigenden Baukosten hat.

I. Leitsätze

  1. Hat ein Windenergieerzeuger für den Erhalt der Bau- und Betriebsgenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bauplanungsrechtliche Auflagen der Ortsgemeinde betreffend die Erforschung der Stromspeichertechnologie zu erfüllen und hierzu einen (unentgeltlichen) Gesellschafterbeitrag in Gestalt der Überlassung eines zu Forschungszwecken bebauten Grundstücks zu leisten, können die eingekauften Bauleistungen ungeachte...