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BFH Urteil v. - IV R 95/90 BStBl 1992 II S. 553

Gesetze: EStG § 14a Abs. 2

Veräußerung liegt vor bei Verkaufsangebot gegen zinslose Darlehensgewährung in Höhe des späteren Kaufpreises mit dinglicher Sicherung und Auflassungsvormerkung

Leitsatz

1. Die Abgabe eines Verkaufsangebots gegen zinslose Darlehensgewährung in Höhe des späteren Kaufpreises mit entsprechender dinglicher Sicherung des Käufers und Eintragung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung seines Anspruchs auf Eigentumsübergang kann zu einer so starken Bindung führen, daß eine Veräußerung i.S. von § 14a Abs. 2 Satz 3 EStG anzunehmen ist.

2. Liegen die Voraussetzungen einer steuerfreien Entnahme von Gebäuden nach § 14a Abs. 2 EStG nicht vor, so entfällt damit nicht die Steuervergünstigung der Betriebsveräußerung oder -aufgabe nach § 14a Abs. 1 und 3 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 553
BFH/NV 1992 S. 44 Nr. 7
ZAAAA-94126

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