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BFH Urteil v. - VIII B 93/90 BStBl 1992 II S. 59

Gesetze: AO 1977 § 193 Abs. 1AO 1977 § 122

Bekanntgabe der Prüfungsanordnung an Liquidator des in Konkurs gefallenen Geschäftsinhabers einer atypisch stillen Gesellschaft; kein Verwertungsverbot der Prüfungsfeststellungen

Leitsatz

Sollen die steuerlichen Angelegenheiten einer atypisch stillen Gesellschaft i.L. geprüft werden, und wird die Prüfungsanordnung nur dem Liquidator des in Konkurs gefallenen Geschäftsinhabers bekanntgegeben, dann hat dies grundsätzlich nicht ein Verwertungsverbot der Prüfungsfeststellungen zur Folge.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 59
XAAAA-94144

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