Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF 02.10.2023 III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007, Kommentierte Nachricht BBK 21/2023 S. 948

Umsatzsteuer | BMF äußert sich zur geplanten elektronischen Rechnungspflicht

Das BMF hat den Verbänden im Wege eines BMF-Schreibens mitgeteilt, dass im Fall der Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Erstellung einer elektronischen Rechnung bei Leistungen an andere Unternehmer sowohl das Rechnungsformat „XStandard“ als auch S. 949das Rechnungsformat „ZUGFeRD“ die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen würden.

Danach wären die gebräuchlichsten inländischen Formate zulässig. Zudem weist das BMF darauf hin, dass auch weitere Rechnungsformate die neuen Anforderungen an ein strukturiertes elektronisches Format erfüllen können, wenn das Format der Richtlinie 2014/55/EU entspricht.

[i]Bislang ist die menschliche Lesbarkeit entscheidend Beide Formate (XStandard und ZUGFeRD) sind hybrid. Das heißt, sie bestehen zum einen aus einer PDF-Datei, die von Menschen gelesen werden kann und zum anderen aus einer XML-Datei, die maschinenl...