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NWB Nr. 44 vom

Praxisrelevante Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht

Konstantin Weber

Im Jahr 2022 ist eine Reihe von Entscheidungen im Bereich des Steuerstrafrechts ergangen. Besonders hervorzuheben sind die Entscheidung des BVerfG zu der rückwirkenden Einziehung von Taterträgen aus Cum-Ex-Aktiengeschäften und die Entscheidung des BGH zu der Einziehung in den Fällen der Cum-Ex-Geschäfte.

Rückwirkende Einziehung von Taterträgen aus Cum-Ex-Aktiengeschäften

[i]Rückwirkende SteuergesetzeDas BVerfG unterscheidet bei rückwirkenden Gesetzen in ständiger Rechtsprechung zwischen Gesetzen mit „echter“ und solchen mit „unechter“ Rückwirkung.

Art. 316j Nr. 1 EGStGB führt zu einer Rückbewirkung von Rechtsfolgen. Der Gesetzgeber begründete die Einführung des § 73e Abs. 1 Satz 2 StGB damit, dass er eine gleichheitswidrige Abschöpfungslücke schließen wolle.

[i]Beyer, NWB 13/2021 S. 894Die mit Art. 316j Nr. 1 EGStGB zugleich angeordnete Rückwirkung begründete er damit, dass die Erwartung, deliktisch erlangte Vermögenswerte infolge Zeitablaufs behalten zu dürfen, nicht schutzwürdig sei. Er griff damit ersichtlich in abgeschlossene Vorgänge nachträglich ändernd ein (vgl. (Rz. 13), NWB WAAAH-73182, zu Art. 316h EGStGB). Die vom Geset...